Sachsen: Neue Richtlinie für kommunalen Straßenbau
Der Freistaat Sachsen hat eine neue Förderrichtlinie „Kommunaler Straßenbau- und Brückenbau“ (FRL KStB) beschlossen. Damit sollen Kommunen verstärkt bei der Verbesserung der Straßen- und Radverkehrsanlagen unterstützt werden.
Die neue Förderrichtlinie konzentriert sich auf Maßnahmen im besonderen Landesinteresse und stellt Barmittel in Höhe von 66,2 Millionen Euro zur Verfügung. Das sogenannte Kommunalbudget bietet den kommunalen Baulastträgern direkte Mittelzuweisungen in Höhe von 115 Millionen Euro pro Jahr in den Jahren 2023 und 2024.
Maßnahmen der Förderrichtlinie
Mit der neuen Richtlinie werden landesbedeutsame Maßnahmen wie Kreuzungsmaßnahmen, Gemeinschaftsprojekte von Landkreisen und Gemeinden mit der staatlichen Straßenbauverwaltung, Straßeninfrastrukturprojekte mit überregionaler Bedeutung sowie Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs unterstützt.
Förderungen im Radverkehr
Im Rahmen der Maßnahmen zur Radverkehrsförderung werden auch Radverkehrskonzeptionen unterstützt. Die zuwendungsfähigen Kosten können dabei bis zu 100 Prozent bezuschusst werden. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse. Die Bewilligung erfolgt durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
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