Bundesrat stimmt Anpassung des Vergaberechts für Einführung eForms zu
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2023 der Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare „eForms“ für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen zugestimmt.
Die derzeitigen EU-Standardformulare werden durch eForms ersetzt
Mit dem Beschluss 203/23 werden Auftraggeber bei europaweiten Ausschreibungen verpflichtet auf eForms zurückzugreifen. Sie ersetzen ab dem 25. Oktober 2023 die derzeitigen EU-Standardformulare. Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 legt dabei für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen sechs neue Standardformulare in elektronische Form fest: „Planung“, „Wettbewerb“, „Vorankündigung – Direktvergabe“, „Ergebnis“, „Auftragsänderung“ und „Änderung“.
Bei eForms werden keine vorgefertigten, abgeschlossenen Formulartexte mehr verwendet. Stattdessen erfolgt die Erstellung der Formulare durch eine Zusammenstellung von spezifischen Feldern, die ausgefüllt werden müssen. Mit eForms soll die Datenqualität, Auswertbarkeit und Aussagekraft der Vergabedaten wesentlich verbessert werden.
Bundesrat fordert Klarstellungen zur Auftragswertberechnung
Der Bundesrat fordert von der Bundesregierung klärende Erläuterungen zur rechtssicheren Berechnung des geschätzten Auftragswerts bei Bau- und Planungsleistungen. Diese Erläuterungen sollen den Ländern helfen, den einschlägigen EU-Schwellenwert in der Praxis festzulegen. Damit sollen die Auswirkungen aufgrund des Wegfalls des § 3 Abs. 7 S. 2 der Vergabeverordnung (VgV) und der entsprechenden Normen in der Sektorenverordnung sowie der Vergabeordnung Verteidigung und Sicherheit begrenzt werden.
Meldung vom 24. April 2023
Am 22. März hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag eine Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts für die Einführung neuer elektronischer Standardformulare, auch bekannt als „eForms“, übersendet. Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat jetzt die Annahme der Verordnung empfohlen.
Die Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts für die Einführung neuer elektronischer Standardformulare hat zum Ziel, die nationalen Vergaberechtsregelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 anzupassen. Diese sieht eForms als elektronische Standardformulare für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen öffentlicher Aufträge vor.
Im Rahmen dieser Anpassung werden bestimmte Datenfelder mit Angaben von besonderer Bedeutung trotz ihrer freiwilligen Natur auf EU-Ebene in Deutschland verpflichtend umgesetzt. Dadurch soll die Datenerhebung und das Monitoring in diesen Bereichen vereinfacht werden. Die Einzelheiten hierzu sollen in einer Fachdatenstandard-Komponente namens „eForms-DE“ festgelegt werden.
Die Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts für die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen steht kostenfrei zum Download zur Verfügung.
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