Muss ich zwingend über die Plattform an Ausschreibungen teilnehmen?
Diese Frage erreicht uns oft: „Muss ich zwingend über die Plattform an Ausschreibungen teilnehmen oder kann ich mein Angebot per E-Mail direkt an die Vergabestelle senden?“
Es kommt in erster Linie darauf an, um welche Ausschreibungsart es sich handelt. EU-weite Vergaben beispielsweise müssen über eine Plattform für E-Vergaben laufen. Aber auch im Zuge der Digitalisierung werden Freihändige Vergaben und gewerbliche Aufträge über eine Plattform abgewickelt.
Hinzukommt, dass eine Angebotseinholung per E-Mail i. d. R. nicht vergaberechtskonform ist, da der Auftraggeber hierdurch eingegangene Angebote bereits vor Ablauf der Angebotsfrist öffnen kann. Zum anderen kann nur bei Nutzung einer Vergabeplattform die Angebotsöffnung im Vier-Augen-Prinzip automatisch dokumentiert werden.
Vorteile bei der Teilnahme über die Plattform
Sowohl die Teilnahme als auch die Angebotsabgabe erfolgt also üblicherweise über eine Plattform für Elektronische Vergaben. Hierbei bleiben die Angebote und deren Unterlagen bis zur Angebotsöffnung für den Auftraggeber verschlüsselt. Über die evergabe.de-Plattform ist zudem die Angebotsabgabe mit einfacher elektronischer Signatur, also in elektronischer Textform, möglich.
Je nachdem, welche Form der Angebotsabgabe von der Vergabestelle bei der Veröffentlichung angegeben wurde, ist eine Angebotsabgabe in Papierform oder die elektronische Angebotsabgabe durchzuführen. Eine Abgabe des Angebotes über unsere Plattform evergabe.de ist definitiv empfohlen, da auch über Änderungen der Ausschreibungsunterlagen automatisch informiert wird.
Ob ein einfaches evergabe.de-Konto oder einen Tarif mit noch mehr Vorteilen – hier findest Du sicher das passende für Dich und Deinen Alltag rund um Aufträge finden und Angebote abgeben.
Ausschreibungen finden & Angebote abgeben
Die Frage, ob man zwingend über die Plattform an Ausschreibungen teilnehmen muss, kann also nicht ganz klar beantwortet werden. Es kommt immer darauf an, was und wie der Auftraggeber im Bekanntmachungstext fordert.
evergabe.de unterstützt hierbei Unternehmen und Bieter auf verschiedenem Wege. Nutze unsere Informationen zu einfachen Angebotsabgabe oder schaue Dich weiterhin in unseren FAQ um. Zum Beispiel bei „Wie kann ich an Freihändigen Vergaben oder Beschränkten Ausschreibungen teilnehmen?“ oder bei „Wie verhalte ich mich, wenn ich eine E-Mail mit Einladungscode erhalten habe?“
Zusätzlich stellen wir Erklärvideos auf unserem YouTube-Kanal bereit. Klick Dich rein!
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