Gesetzentwurf: Änderung Onlinezugangsgesetz
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) beschlossen. Mit dem verabschiedeten Gesetzentwurf werden die Weichen für eine nutzerfreundliche und effiziente Online-Abwicklung von Verwaltungsleistungen gestellt.
Das OZG 2.0 umfasst dabei folgende Punkte:
– Bürgerinnen und Bürger –
- BundID: Einführung eines zentralen Bürgerkontos für die Identifizierung, Antragstellung und Nutzung eines digitalen Postfachs.
- Once-Only-Prinzip: Abschaffung der „Zettelwirtschaft“ durch elektronische Abfrage von Nachweisen bei Behörden und Registern.
- Digitale Anträge: Rechtssichere, einfache und einheitliche Antragstellung ohne Unterschrift online möglich.
- Datenschutzcockpit: Ausbau zum umfassenden Transparenz- und Steuerungswerkzeug mit Einsicht in Datenübermittlungen.
- Recht auf digitale Verwaltung: Einklagbarer Anspruch auf elektronischen Zugang zu allen Verwaltungsleistungen des Bundes.
– Unternehmen –
- Digitales Organisationskonto: Einfacher, sicherer und transparenter Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen.
- „Digital only“: Ab 2026 ausschließliche elektronische Angebotsform für unternehmensbezogene Leistungen des Bundes.
- Einheitliche Digitalisierung: Bundesweite technische Vorgaben, Standards und Schnittstellen für die digitale Verwaltung.
- Medienbruchfreie Verfahren: Komplett digitale Antragstellung und Bearbeitung von Anfang bis Ende.
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Direkt anmeldenMeldung vom 22.03.2023
Um den Ausbau der Verwaltungsdigitalisierung voranzutreiben, arbeitet der Bund seit 2022 an der Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat hierzu einen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften“ (OZGÄndG) vorgelegt.
Mit dem Referentenentwurf soll eine einfache und medienbruchfreie Abwicklung von digitalen Verwaltungsleistungen für Bürger und Unternehmen umgesetzt werden. Insbesondere die Bund-Länder-Zusammenarbeit, wie sie bei der Bereitstellung von einheitlichen Basisdiensten oder mit der Nachnutzung von Onlinediensten nach dem Prinzip „Einer-für-Alle“ zum Tragen kommt, soll verstärkt werden.
Maßnahmen des Referentenentwurfs
Diese Maßnahmen umfasst der aktuelle Entwurf des BMI:
- Streichung OZG-Umsetzungsfrist: Verwaltungsdigitalisierung ist eine Daueraufgabe. Die Verpflichtung, Verwaltungsleistungen digital anzubieten, gilt sofort und trifft alle zuständigen Behörden in Deutschland.
- Bereitstellung zentraler Basisdienste wie Nutzerkonto und Postfach
- Regelung Grundsätze der elektronischen Abwicklung von Verwaltungsleistungen, einschließlich vereinfachter Authentifizierung für Bürgerinnen und Bürger sowie für juristische Personen
- stärkere Berücksichtigung der Belange von Kommunen
- Verbindlichkeit für einheitliches Organisationskonto
- Regelung Once-Only-Prinzips: Bürgerinnen und Bürger sollen Nachweise auf elektronischem Wege nur einmal erbringen müssen
- Sicherstellung von Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit
Aktuell befindet sich der Referentenentwurf des BMI in einer Abstimmungsphase.
Quellen:
Bundesministerium des Innern und für Heimat (05.03.2024)
Bundesministerium des Innern und für Heimat (22.03.2023)