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13. Februar 2023

Info-Webinar:
Elektronische Ausschreibung!

Schön, dass Sie sich am 13. Februar 2023 unser Webinar „Elektronische Ausschreibung – Von der Suche bis zur Teilnahme“ angesehen haben. Wir hoffen, Sie haben jede Menge neue Informationen und Möglichkeiten für Ihre Auftragssuche erhalten.

Ihre Fragen inklusive Antworten sowie die Videos zu unseren Produkten finden Sie auf dieser Seite.

Fragen – Antworten

Genaue Angaben sind dazu in den Gesetzestexten zu finden. Grundsätzlich kann der Auftraggeber alle Unterlagen, welche nicht mit dem Angebot eingereicht wurden, nachfordern. Dieser kann ebenfalls nachfordern, fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen zu korrigieren und zu vervollständigen.

Ausgeschlossen sind jedoch fehlende Preisangaben, sofern diese keinen wesentlichen Einfluss auf die Gesamtsumme haben. 

Bitte prüfen Sie daher immer, welche Unterlagen Sie abgeben sollen. Die Angaben dazu finden Sie im Formular Aufforderung zur Angebotsabgabe im Punkt C. Darüber hinaus ist in den Vergabeunterlagen oder in der Auftragsbekanntmachung festgelegt, ob der Auftraggeber überhaupt Unterlagen oder Preisangaben nachfordern wird.

 

Ja. Denn mit einer Nachforderung gibt der Auftraggeber dem Bieter noch einmal die Möglichkeit wichtige Angaben und Nachweise vorzulegen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb einer vom Auftraggeber angegebenen Frist geliefert, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 16a Abs. 5 VOB/A).

Auch bei Liefer- und Dienstleitungen ist festgehalten, dass Bieter und ihr Angebot ausgeschlossen werden, „die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten“ (§ 42 Abs. 1 Satz 2 UVgO und § 57 Abs. 1 Satz 2 VgV) beziehungsweise „Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten“ (§ 16 Abs. 3 Satz a VOL/A).

 

Passendes Webinar: Die ordnungsgemäße Nachforderung – Was ist zu beachten?

Damit weiterhin mit Nachforderungen sicher und effektiv umgegangen wird, vermittelt unsere Referentin fachliche Kenntnisse der Gesetzeslage und schaut dabei auf die Rechtsprechung. Der nächste Termin ist am 06.03.2023, 10:00 – 12:00 Uhr.

 

Richtig, bis zu der sog. Angebotsfrist, können Sie Ihr Angebot zurückziehen, neu kalkulieren und anschließend wieder signiert abgeben.

Hinweis: Oft setzt der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle für die Angebotsfrist und der Angebotsöffnung denselben Termin.

Planen Sie als Bieter außerdem genügend Zeit für die Angebotsabgabe ein. Aus unterschiedlichen Gründen kann die Angebotsabgabe seitens des Bieters verzögert werden. Es ist dann zu prüfen, ob die Unterlagen nachträglich abgebeben werden können, ohne sofortigen Ausschluss. Allerdings kann dieses Prozedere umgangen werden.

 

Grundsätzlich sind alle Unterlagen gesammelt auf einer Plattform. Arbeitet also der Auftraggeber mit evergabe.de sind auch hier alle wichtigen und benötigten Dokumente sowie die Bekanntmachung zu finden. Infolgedessen wird auch über diese Plattform die Angebotsöffnung von elektronischen Angeboten stattfinden.

Ausnahmen erlauben allerdings eine abweichende Handhabung. Beim Thema Sicherheit/Geheimhaltung beispielsweise kann die Vergabestelle gewisse Unterlagen gesondert den Teilnehmern zur Verfügung stellen.

 

Das ist korrekt. Mit Klick auf Ihren Suchtreffer (über die Profisuche) erhalten Sie eine Kurzbeschreibung. Die vollständigen Informationen zu den Vergabeunterlagen erhalten Sie im Tarif evergabe Basic nach einmaligem Freischalten für 9,00 Euro zzgl. MwSt.

Der Grund dafür ist, dass wir aus vielen Quellen Ausschreibungsinformationen sammeln und diese über eine einheitliche Suchfunktion auffindbar machen. Dafür werden die Ausschreibungen aufbereitet und es können verschiedene Filter, wie beispielsweise Suchbegriffe oder Gewerke gesetzt werden. Dadurch entsteht eine kostenpflichtige Serviceleistung.

 

Tipp: Mit unserem Tarif evergabe Pro können Sie unendlich viele Auftragschancen ohne Zusatzkosten einsehen sowie alle Filtermöglichkeiten in unserer Profisuche nutzen.

Unsere Erfahrung ist, dass die Suchfunktionen und das Verwalten der Ausschreibungen sowie Teilnahmen daran mit evergabe.de eine erhöhte Nutzerfreundlichkeit aufweist. Wir bieten eine lückenlose Unterstützung und zeigen erweiterte Details zu den Vergabeverfahren. Tarife und Preise >

 

Ein Nebenangebot setzt eine Abweichung vom eigentlich geforderten Angebot voraus. Es liegt vor, wenn Änderungen entweder den kompletten vorgesehenen Leistungsinhalt oder einzelne Abschnitte betreffen. Änderungen und Abweichungen können jeglicher Art sein, unabhängig ihres Umfangs oder ihrer Gewichtung. 

Ein Nebenangebot stimmt beispielsweise nach VOB/A inhaltlich nicht mehr mit der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers überein. Dennoch werden Nebenangebote zugelassen und gehen ebenfalls in die Bewertung mit ein. Ob sie zugelassen werden, ist dem Bekanntmachungstext zu entnehmen.

Vorteil: Nicht immer hat die Vergabestelle den vollen Überblick, welche Möglichkeiten auf dem Markt noch vorhanden sind. Nebenangebote könnten demzufolge sinnvoll sein, wenn Sie ein anderes Material anbieten, welches gleiche oder ähnliche Eigenschaften hat. Ein anderes Beispiel sind Kombinationen mit Preisnachlässen bei mehreren Losen.

 

Auf evergabe.de finden Sie pro Jahr ca. 250.000 Ausschreibungen und das allein aus Deutschland. Neben den auf evergabe.de veröffentlichten Ausschreibungen, sammeln wir aus weiteren öffentlich zugänglichen Quellen Ausschreibungsinformationen. Diese bereiten wir redaktionell auf und schaffen eine gut durchsuchbare Datenbank.

Wenn Sie eine Bekanntmachung in unserer Profisuche gefunden haben, die auf einer anderen Plattform veröffentlicht wurde, erhalten Sie mit Klick auf diesen Suchtreffer den entsprechenden Hinweis sowie eine direkte Weiterleitung zur dazugehörenden Vergabeplattform.

Dank der Profisuche werden zahlreiche Plattformen in Deutschland durchsucht und Ihnen entgeht kein Auftrag mehr. Mit unserer Suche werden alle Landesplattformen in Deutschland und alle EU-weiten Ausschreibungen gefunden.

 

Termin verpasst?

Kein Problem! Melden Sie sich gleich für eine der nächsten Veranstaltungen an. Wir freuen uns auf Sie.

Unsere Leistungen und Preise im Überblick

Hier gibt es noch einmal einen Überblick zu den genannten Lösungen um den Vergabealltag optimal gestalten zu können. Mit unseren Möglichkeiten sind Elektronische Ausschreibungen schnell zu finden und entsprechende Angebote einfach abzugeben.

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Basic

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Basic-Leistungen:

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  • Merkliste für Ausschreibungen
  • Kostenfreie Teilnahme an Ausschreibungen über Direktlink
  • Hinterlegen von Adressen, Dokumenten und Mustertexten
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  • Eigene B2B-Aufträge ausschreiben
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  • Profi-Auftragssuche mit allen Suchkriterien
  • Inklusive Abruf aller Bekanntmachungen
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  • Arbeiten im Team mit bis zu 3 Mitarbeitern oder externen Partnern
  • Rechte und Rollen mit Vertreterregelung
  • Nachweisverwaltung mit Erinnerungsfunktion
  • Komfortable Druckfunktionen
  • Import von Adressen aus Outlook in das evergabe.de-Adressbuch
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Diese aktuellen Seminare und Webinare empfehlen wir Dir

Unsere Webinare und Seminare rund um Auftragssuche und Angebotsabgabe holen Einsteiger genauso ab, wie Fortgeschrittene. Die evergabe.de-Referenten teilen ihre Erfahrungen aus der Praxis und zeigen Möglichkeiten auf, wie Dein Vergabealltag optimal gestaltet werden kann.

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evergabe.de-Tipp: Coaching Angebots-Check

Was macht den Erfolg Deines Angebotes aus? Finde beim Coaching Angebots-Check heraus, ob Dein Angebot wirklich auf allen Ebenen verständlich und überzeugend ist!

Unsere Referent Patrick Hofstadt schaut mir Dir über die zusammengestellten Unterlagen, kommentiert dieses umfangreich und beantwortet außerdem alle Deine Fragen.

Elektronische Ausschreibungen und Angebotsabgabe

An Vergaben teilnehmen

evergabe.de ist ein sofort einsetzbares, einfaches, webbasiertes und rechtssicheres E-Vergabe-System.


Leicht neue Aufträge finden

Schon mit einem einfachen Basic-Konto können verschiedene Suchprofile angelegt und verwaltet werden.


Rollen und Rechte bei evergabe.de

Hauptnutzer des Tarifes evergabe Pro haben die Möglichkeit für ihre Teamkollegen Rollen und Rechte für die Angebotserstellung und Angebotsabgabe mit evergabe.de festzulegen.

Alle Fragen zur Elektronischen Ausschreibung beantwortet?

Wir hoffen, alle Fragen zur Elektronischen Ausschreibung haben eine Antwort bekommen. Falls Sie doch noch etwas wissen möchten, melden Sie sich gern per Telefon bei uns unter der +49 35141093-1400 oder schreiben Sie uns Ihr Anliegen:

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