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Reform des EU-Emissionshandels

Im Dezember 2022 haben sich das Europäische Parlament, der Europäische Rat und die EU-Kommission auf eine Reform des EU-Emissionshandels verständigt. Damit soll der Emissionshandel auf fast alle Sektoren erweitert werden, insbesondere auf die Bereiche Gebäude und Verkehr.

Die EU-Mitgliedstaaten haben in dieser Woche im sogenannten Rat der Ständigen Vertreter (AStV) für die Reform des EU-Emissionshandelns zugestimmt. Damit werden in ganz Europa die schwierigen Sektoren Verkehr und Gebäude stärker in die Pflicht genommen. Zudem wurden verschiedene Vorkehrungen festgelegt, die ohne Beeinträchtigungen des Emissionsminderungsziels dafür sorgen, dass die Preise nicht zu stark ansteigen und auch im Gebäude- und Verkehrsbereich bereits ab 45 Euro pro Zertifikat abgefedert werden.

Parallel dazu soll ein Klimasozialfond in Höhe von 65 Milliarden Euro eingerichtet werden, um die finanzielle Belastung einkommensschwacher Haushalte durch die zusätzliche CO2-Bepreisung abzufedern. Auch die europäische Industrie soll bis 2023 mehr Unterstützung für notwendige Dekarbonisierungsmaßnahmen erhalten. Ein Review in 2025 ermöglicht zudem weitere mit dem WTO-Recht kompatible Nachbesserungen beim Carbon Leakage-Schutz, sollte dies als erforderlich angesehen werden.

Einen Überblick zum EU-Emissionshandel und zu den schärferen Regeln findest Du auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz


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