Leitfaden zur Beschaffung von Öko- und Regionalstrom
Die öffentliche Verwaltung soll bis 2030 auf allen Ebenen klimaneutral sein. Damit einhergehend ist auch der Umstieg von fossilen Energieträgern auf Ökostrom verbunden. Das Umweltbundesamt hat hierfür den Leitfaden „Beschaffung von Ökostrom – Arbeitshilfe für eine europaweite Ausschreibung der Lieferung von Ökostrom im offenen Verfahren“ aktualisiert.
Neben vergaberechtlichen und fachlichen Grundlagen zur Beschaffung von Ökostrom, enthält der Leitfaden alle wesentlichen Informationen von der Vorbereitung bis zur Durchführung eines Vergabeverfahrens. Im Rahmen des neuen Leitfadens hat das Umweltbundesamt ein Rechtsgutachten zur Beschaffbarkeit von Regionalstrom in Auftrag gegeben.
Im Ergebnis heißt es, „dass die regionale Anknüpfung bei Regionalstrom mit der Vorgabe der produktneutralen Ausschreibung vereinbar ist“. Die Untersuchungen des Gutachtens flossen mit in die Erstellung der Arbeitshilfe ein.
Aufgrund der Tatsache, dass die Ökostromlieferung in der Regel den EU-Schwellenwert überschreitet, dient der neue Leitfaden ausschließlich für europaweite Ausschreibungen. Den ausführlichen Leitfaden des Umweltbundesamtes kannst Du hier kostenfrei abrufen.
Quelle: Umweltbundesamt
Nachhaltige Beschaffung
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