- Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz
- Schadensersatzanspruch
- Schätzung des Auftragswertes
- Scheinangebot
- Scheinausschreibung
- Schutzerklärung
- Schwarzarbeit
- Schwellenwerte
- Sektorenauftraggeber
- Sektorenbereich
- Sektorenkopplung
- Sektorenrichtlinie
- Sektorenverordnung (SektVO)
- Sekundärrechtsschutz
- Selbstreinigung
- Serielles Bauen
- Sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE)
- Signatur Software
- Signaturkarte
- SIMAP
- Skonto
- Sofortige Beschwerde
- Soziale und andere besondere Dienstleistungen
- SSL-Verschlüsselung
- Start-up-Unternehmen
- Stillhaltefrist
- Stoffpreisgleitklausel
- Submission
- Submissionsabsprache
- Submissionsergebnis
- Submissionstermin
- Subunternehmer
Wie werden Schwellenwerte berechnet?
Die Schwellenwerte geben vor, nach welcher Vergabeart ausgeschrieben werden muss. Für die unterschiedlichen Leistungen – also Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferleistungen – gibt es auch unterschiedliche EU-Schwellenwerte, die angeben ab wann der Auftraggeber europaweit ausschreiben muss.
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Unsere Academy bietet speziell für Auftraggeber Webinare und Seminare an, die wichtige Kenntnisse über Schwellenwerte im Vergaberecht vermitteln. Diese Schulungen helfen Dir, den Schwellenwert korrekt anzuwenden und rechtssicher bei der Auftragsvergabe zu handeln.
Der Auftragswert ist auschlaggebend
Die Berechnung des Schwellenwertes erfolgt gemäß § 3 VgV durch Schätzung des Auftragswertes. Maßgeblich ist gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 VgV der Nettoauftragswert.
Entscheidend für den Schwellenwert ist bei der Aufteilung eines Auftrags in Lose grundsätzlich nicht der Wert des Loses, welches ein antragstellender Bieter anstrebt zu erhalten. Der Auftragswert des gesamten zur Ausschreibung anstehenden Auftrags (§ 3 Abs. 7 und 8 VgV) ist hierbei ausschlaggebend.
Die aktuellen EU-Schwellenwerte
Ab dem 01.01.2024 gelten folgende Werte:
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden:
143.000 Euro (bisher 140.000 Euro), - für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber:
221.000 Euro (bisher 215.000 Euro), - für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern:
443.000 Euro (bisher 431.000 Euro), - für Bauaufträge:
5.538.000 Euro (bisher 5.382.000 Euro), - für Konzessionsvergaben:
5.538.000 Euro (bisher 5.382.000 Euro).
Mit evergabe.de kannst Du alle Aufträge elektronisch ausschreiben, egal für welchen Auftragswert.
Neu: evergabe.de-Academy