- Landesvergabegesetze
- Leasing
- Lebenszykluskosten
- Leistungsbeschreibung
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis
- Leistungsort
- Leistungsverzeichnis
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- Liefer- und Dienstleistungsaufträge
- Lieferauftrag
- Lieferfrist
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- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
- Lieferleistungen
- Lohngleitklausel
- Los
- Losverfahren
- Losvergabe
Was ist eine Leistungsbeschreibung?
Die in § 7 VOB/A resp. VOL/A geregelten Anforderungen an die Gestaltung der Leistungsbeschreibung sind sowohl für das Vergabeverfahren als auch für die spätere Vertragsdurchführung mit dem erfolgreichen Bieter von fundamentaler Bedeutung.
Die Leistungsbeschreibung bildet dabei das Kernstück der Vergabeunterlagen. Kennzeichnend für den Inhalt einer Leistungsbeschreibung sind individuell aufgestellte Regelungen zur Ausführung der Leistung, die sich in einer solchen Ausführlichkeit nicht im Leistungsverzeichnis wieder finden. Die Leistungsbeschreibung ist daher unverzichtbarer Erklärungsinhalt jeden Angebotes. Im Anwendungsbereich der VOB ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 7 VOB/A bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses Abschnitt 0 DIN 18299 ff. („Hinweis für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung“) zu beachten.
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