Was ist das Haushaltsrecht?
Das Haushaltsrecht umfasst im Wesentlichen die Bundeshaushaltsordnung sowie die Haushaltsordnungen der Länder und die jeweiligen Durchführungsbestimmungen. Das Haushaltsrecht hat in seiner klassischen Ausgestaltung keine Außenwirkung, so dass bei einer Regelung des Vergaberechts im Rahmen dieser Rechtsmaterie den Bietern keine subjektiven Rechte zustehen. Die reine haushaltsrechtliche Ausgestaltung des Vergaberechts ist seit Inkrafttreten des Vergaberechtsänderungsgesetzes 1999 überholt und abgeschafft.
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